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Neue Wettbewerbsbestimmungen 2008
Seit dem 01. Januar 2008 gelten neue Wettbewerbsbestimmungen in Niedersachsen.
Im April 2006 wurde die Feuerwehrdienstvorschrift 3 (FwDV 3) „Einheiten im Löscheinsatz" in Niedersachsen eingeführt. Im Zuge der Einführung treten die FwDV 3 alt, 4 und 5 mit Ablauf des Jahres 2007 außer Kraft. Der Arbeitskreis „Leistungswettbewerbe" des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen hat die zuletzt 2003 überarbeiteten Wettbewerbsbestimmungen an die Anforderungen der neuen FwDV 3 angepasst.
Das ist neu bei den Wettbewerben:
Fehler- und Fragenkatalogs
Wegfall der Menschenrettung durch den Angriffstrupp. Dieser Trupp muss nun den zweiten und vierten Zeittakt absolvieren
Keine Menschenrettung aus dem Pkw als Sonderprüfung. Stattdessen müssen verschiedene Knoten angelegt werden
Wegfall der Löschgruppen- (LF)- bzw. Tragkraftspritzenfahrzeug- (TSF)-Wertung. Ab sofort wird in "wasserführende Löschfahrzeuge" und "nicht wasserführende Löschfahrzeuge" unterteilt.
Überarbeitung des
Die Wettbewerbsbestimmungen für 2008 sind auf der Internetseite des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen als Download verfügbar.
www.lfv-nds.de
(Rubrik "Fachbereiche - Wettbewerbe"